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Mainz und Wörrstadt.

Urlaub – vertragliche Ausschlussfristen

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 09.02.2021 – 9 AZR 323/20

Grundsätzlich ist die Vereinbarung, dass ein Anspruch auf Urlausabgeltung einer Ausschlussfristenregelung unterliegt wirksam. Voraussetzung aber ist, so das Bundesarbeitsgericht, dass auch eine wirksame Ausschlussfristenregelung getroffen wurde: Arbeitgeber müssen daher dafür Sorge tragen, dass sich in den Verträgen wirksame Fristenregelungen befinden. Arbeitnehmer müssen sich im Regelfall Rat darüber einholen, ob die Vereinbarung einer Ausschlussfrist für sie wirksam ist.

Das vollständige Urteil finden Sie hier: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-323-20/

Unserer erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Ralf Schwitzgebel in Mainz und Wörrstadt hat für Sie einige weitere interessante Entscheidungen zum Arbeitsrecht zusammengefasst:

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