
Mainz und Wörrstadt.
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Urlaub – Vererbbarkeit des Urlaubsgeldanspruchs
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22.09.2015 – 9 AZR 170/14
Das Bundesarbeitsgericht hat sich zum wiederholten Male mit der Frage befasst, ob ein noch nicht verfallener Urlaubsabgeltungsanspruch vererblich ist. Die Antwort ist ja! Die Vererblichkeit ist gegeben, denn es handelt sich beim Urlaubsabgeltungsanspruch um einen reinen Geldanspruch, der nicht mit dem Tode eines Arbeitnehmers untergeht, sondern auf seine Erben übergeht.
Das vollständige Urteil finden Sie hier: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-170-14/
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