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Mainz und Wörrstadt.

Urlaub – Kein doppelter Urlaubsanspruch durch Arbeitgeberwechsel

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17.11.2015 – 9 AZR 179/15

Das Bundesarbeitsgericht hatte über folgenden Fall zu entscheiden:

Der Arbeitnehmer beginnt seine Beschäftigung am 01.07. und ist der Meinung, er habe am 31.12. (erneut) seinen vollen Urlaubsanspruch erhalten. Argument: Dies würde ja auch dann gelten, wenn das Arbeitsverhältnis vom 01.01. bis 30.06. bestanden hätte. Nein, sagt das Bundesarbeitsgericht. Wenn vom 01.01. bis 30.06. gearbeitet wurde, ist der volle Anspruch bereits entstanden. Nur durch den Arbeitgeberwechsel kann der Urlaub nicht zweimal entstehen.

Das vollständige Urteil finden Sie hier: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-179-15/

Unserer erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Ralf Schwitzgebel in Mainz und Wörrstadt hat für Sie einige weitere interessante Entscheidungen zum Arbeitsrecht zusammengefasst:

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