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Mainz und Wörrstadt.

Urlaub – Elternzeit – Kürzung des Urlaubsanspruchs

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19.03.2019 – 9 AZR 495/17

Urlaub wird für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 gekürzt. Diese Regelung verstößt auch nicht gegen europäisches Recht.

Das vollständige Urteil finden Sie hier: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-495-17/

Unserer erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Ralf Schwitzgebel in Mainz und Wörrstadt hat für Sie einige weitere interessante Entscheidungen zum Arbeitsrecht zusammengefasst:

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