
Mainz und Wörrstadt.
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Urlaub – Elternzeit – Kürzung des Urlaubsanspruchs
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19.03.2019 – 9 AZR 495/17
Urlaub wird für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 gekürzt. Diese Regelung verstößt auch nicht gegen europäisches Recht.
Das vollständige Urteil finden Sie hier: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-495-17/
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