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Mainz und Wörrstadt.

Befristung von Arbeitsverträgen – Verlängerung einer sachgrundlosen Befristung – Arbeitszeitreduzierung

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 24.02.2021 – 7 AZR 108/20

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von 2 Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer ist die höchsten 3-malige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung ist dann nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Werden aber bei der Verlängerung der Befristung innerhalb von 2 Jahren die Arbeitsbedingungen geändert, beispielweise dadurch, dass die Arbeitszeit herabgesetzt wird, entsteht ganz schnell ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Die Befristung ist nur dann wirksam, wenn das Hinausschieben des Beendigungszeitpunktes noch vor Abschluss der Laufzeit des bisherigen Vertrages in schriftlicher Form vereinbart wird und der Vertragsinhalt ansonsten unverändert bleibt.

Wird aber der Beendigungszeitpunkt hinausgeschoben und werden die Arbeitsbedingungen gleichzeitig geändert, handelt es sich um einen Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages, der ohne Sachgrund aber unzulässig ist, da zwischen den Parteien bereits ein Arbeitsverhältnis zuvor (zu anderen Arbeitsbedingungen) bestanden hat. Hier ist also für alle Arbeitgeber höchste Vorsicht geboten, wenn eine Befristung ohne Sachgrund mehrfach verlängert wird und sich dabei gleichzeitig die Arbeitsbedingungen ändern. Dementsprechend müssen Arbeitnehmer andererseits immer überprüfen, ob ihr Arbeitsverhältnis tatsächlich befristet ist oder ob es sich ohne ihr Wissen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt hat.

Das vollständige Urteil finden Sie hier: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/7-azr-108-20/

Unserer erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Ralf Schwitzgebel in Mainz und Wörrstadt hat für Sie einige weitere interessante Entscheidungen zum Arbeitsrecht zusammengefasst:

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