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Mainz und Wörrstadt.

Arbeitszeitkonto – Gutschrift für Zeiten der Ausübung eines kommunalpolitischen Mandats

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19.05.2021 – 5 AZR 318/20

Diese Entscheidung ist wichtig für alle Arbeitnehmer, die ein kommunalpolitisches Mandat übernommen haben. Arbeitnehmer haben für die Abwesenheitszeiten die durch die Ausübung eines kommunalpolitischen Mandats veranlasst sind, keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Übernahme eines kommunalen Wahlmandats beruht auf einem freien Willensentschluss und nicht auf einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung. Möglicherweise kann aber im Falle eines Verdienstausfalls ein Entschädigungsanspruch nach den Regelungen der jeweiligen Gemeindeordnungen eines Landes entstehen.

Das vollständige Urteil finden Sie hier: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-318-20/

Unserer erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Ralf Schwitzgebel in Mainz und Wörrstadt hat für Sie einige weitere interessante Entscheidungen zum Arbeitsrecht zusammengefasst:

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