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Mainz und Wörrstadt.

Arbeitszeit – Umkleidezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 12.12.2018 – 5 AZR 124/18

Grundsätzlich sind Umkleidezeiten dann vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn es sich um eine persönliche Schutzausrüstung handelt, die im Betrieb getragen werden muss. Aber: Die Vergütung von Umkleidezeiten kann durch tarifvertragliche Regelungen ausgeschlossen werden. Solche Regelungen sind wirksam.

Das vollständige Urteil finden Sie hier: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-124-18/

Unserer erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Ralf Schwitzgebel in Mainz und Wörrstadt hat für Sie einige weitere interessante Entscheidungen zum Arbeitsrecht zusammengefasst:

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