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Arbeitszeit – Umkleidezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 12.12.2018 – 5 AZR 124/18
Grundsätzlich sind Umkleidezeiten dann vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn es sich um eine persönliche Schutzausrüstung handelt, die im Betrieb getragen werden muss. Aber: Die Vergütung von Umkleidezeiten kann durch tarifvertragliche Regelungen ausgeschlossen werden. Solche Regelungen sind wirksam.
Das vollständige Urteil finden Sie hier: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-124-18/
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