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Mainz und Wörrstadt.

Arbeitszeit – Rufbereitschaft als Arbeitszeit – Erreichen des Einsatzortes in rund einer Stunde

Europäischer Gerichtshof Urteil vom 09.03.2021 – C-344/19

Hier hat sich der europäische Gerichtshof mit der Frage auseinandergesetzt, wann Rufbereitschaft als Arbeitszeit anzusehen und daher zu vergüten ist. Der Europäische Gerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass in vollem Umfang dann von Arbeitszeit auszugehen ist, wenn die dem Arbeitnehmer während der Bereitschaftszeit auferlegten Einschränkungen von solcher Art sind, dass sie seine Möglichkeit, die Zeit, in der seine beruflichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, frei zu gestalten und sie seinen eigenen Interessen zu widmen, objektiv gesehen ganz erheblich beeinträchtigt werden. Auch dies ist, wie in so vielen Fällen, immer im Einzelfall zu bewerten.

Unserer erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Ralf Schwitzgebel in Mainz und Wörrstadt hat für Sie einige weitere interessante Entscheidungen zum Arbeitsrecht zusammengefasst:

Verschiedene Entscheidungen im Arbeitsrecht