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Mainz und Wörrstadt.

Arbeitszeit – Fortbildung als Arbeitszeit

Europäischer Gerichtshof Urteil vom 28.10.2021 – C-909/19

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die maßgeblichen Richtlinien über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung dahin auszulegen sind, dass die Zeit, die ein Arbeitnehmer in eine ihm von seinem Arbeitgeber vorgeschriebene berufliche Fortbildung investiert, die außerhalb seines gewöhnlichen Arbeitsortes in den Räumlichkeiten des Fortbildungsdienstleisters stattfindet und während der er nicht seinen gewöhnlichen Aufgaben nachgeht, „Arbeitszeiten“ im Sinne der europarechtlichen Regelungen sind. Daraus ergibt sich, dass diese Zeiten vom Arbeitgeber auch zu vergüten sind.

Unserer erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Ralf Schwitzgebel in Mainz und Wörrstadt hat für Sie einige weitere interessante Entscheidungen zum Arbeitsrecht zusammengefasst:

Verschiedene Entscheidungen im Arbeitsrecht