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Mainz und Wörrstadt.

Arbeitnehmer – GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer

Bundesgerichtshof Urteil vom 26.03.2019 – II ZR 244/17

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein so genannter Fremdgeschäftsführer einer GmbH bei europarechtskonformer Auslegung zumindest insoweit als Arbeitnehmer im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes anzusehen ist, wie bei einer Kündigung seines Geschäftsführerdienstvertrages der sachliche Anwendungsbereich des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eröffnet ist. Hierzu hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass Organmitglieder zwar grundsätzlich keine Arbeitnehmer im Sinne der arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind, sondern selbst Arbeitgeberfunktion ausüben, der Einordnung eines Fremdgeschäftsführers einer GmbH als Arbeitnehmer im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes aber nichts entgegensteht. Hier gelten also zwei verschiedene Arbeitnehmerbegriffe.

Unserer erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Ralf Schwitzgebel in Mainz und Wörrstadt hat für Sie einige weitere interessante Entscheidungen zum Arbeitsrecht zusammengefasst:

Verschiedene Entscheidungen im Arbeitsrecht