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Mainz und Wörrstadt.

Urlaub – Vererbbarkeit des Urlaubsgeldanspruchs

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22.09.2015 – 9 AZR 170/14

Das Bundesarbeitsgericht hat sich zum wiederholten Male mit der Frage befasst, ob ein noch nicht verfallener Urlaubsabgeltungsanspruch vererblich ist. Die Antwort ist ja! Die Vererblichkeit ist gegeben, denn es handelt sich beim Urlaubsabgeltungsanspruch um einen reinen Geldanspruch, der nicht mit dem Tode eines Arbeitnehmers untergeht, sondern auf seine Erben übergeht.

Das vollständige Urteil finden Sie hier: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-170-14/

Unserer erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Ralf Schwitzgebel in Mainz und Wörrstadt hat für Sie einige weitere interessante Entscheidungen zum Arbeitsrecht zusammengefasst:

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