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Mainz und Wörrstadt.

Fristlose Kündigung – Beharrliche Arbeitsverweigerung

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22.10.2015 – 2 AZR 569/14

Eine beharrliche Arbeitsverweigerung ist ein für eine fristlose Kündigung geeigneter Grund und zwar auch dann, wenn man irrtümlich meint, man habe ein Leistungsverweigerungsrecht. Dieses besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber seinerseits schuldhaft seine Haupt- und Nebenpflichten verletzt. Der klassische Fall ist die ausstehende Gehaltszahlung, wobei beim erstmaligen Ausbleiben grundsätzlich noch kein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers entsteht.

Das vollständige Urteil finden Sie hier: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-569-14/

Unserer erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Ralf Schwitzgebel in Mainz und Wörrstadt hat für Sie einige weitere interessante Entscheidungen zum Arbeitsrecht zusammengefasst:

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