
Mainz und Wörrstadt.
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Änderungskündigung – Kündigungsfrist Änderungskündigung
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 18.10.2018 – 2 AZR 374/18
Ein Arbeitgeber hat die Möglichkeit, mehrere auch hilfsweise Änderungskündigungen auszusprechen. Ein Arbeitnehmer kann in Bezug auf jede – mögliche – Kündigung entscheiden, ob er das mit ihr verbundene Vertragsangebot ablehnen bzw. annehmen möchte.
Das vollständige Urteil finden Sie hier: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-374-18/
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